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Unterstützung
im Rahmen
gesetzlicher Betreuung

Unterstützung im Rahmen gesetzlicher Betreuung

Titelbild der Internetseite

Individuelle Vertretung und Begleitung für Menschen mit körperlichen, psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen.

Kontakt Aufnehmen

Rechtliche
Vertretung

Landkreise

Saalfeld

Sonneberg

Hildburghausen

Individuelle
Betreuung

Arbeitsweise

Was macht eine Berufsbetreuung?

Arbeitsweise einer Berufsbetreuung

Eine Berufsbetreuung wird vom Gericht bestellt, um die gesetzlich geregelte Unterstützung und Vertretung von Menschen zu übernehmen, die aufgrund körperlicher, psychischer oder seelischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten vollständig zu regeln. In dieser Funktion verwaltet der Berufsbetreuer Vermögen, regelt gesundheitliche Angelegenheiten und vertritt die betreute Person vor Ämtern und Behörden. Dabei handelt der Berufsbetreuer stets im besten Interesse der betreuten Person, um deren Rechte und Wohlbefinden zu schützen und zu fördern.

Leistungen

Mögliche Aufgabenbereiche

Gesundheitssorge
Die Gesundheitssorge beinhaltet die Regelung ärztlicher Maßnahmen. Betreute stimmen diesen eigenständig zu, etwa ambulanten oder stationären Behandlungen und Operationen. Kann der Betreute seinen Willen nicht äußern, übernimmt der Betreuer diese Aufgabe.
Vermögenssorge
Dieser Bereich beinhaltet die Sicherung des Vermögens, Schutz vor Verlusten, Geltendmachung von Ansprüchen, Schuldenregulierung sowie die Verwaltung von Immobilien und Zahlung laufender Kosten. Gesetzliche Betreuer sind zur Rechnungslegung beim Amtsgericht verpflichtet.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Der Aufenthaltsbestimmungsbereich berücksichtigt die Lebenssituation und Wünsche der betreuten Person, einschließlich Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt und der Organisation von Umzügen.
Postangelegenheiten
Entscheidung über den Empfang, das zeitweilige Zurückhalten und das gezielte Weiterleiten eingehender Post an die betreute Person.
Wohnungsangelegenheiten
Dieser Aufgabenbereich betrifft alle Belange der Wohnsituation der betreuten Person, einschließlich der Sicherstellung von Miet- und Nebenkostenzahlungen, der Beantragung von Wohngeld oder Lastenzuschüssen, der Regulierung von Mietschulden sowie der Vermittlung bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter. Die Auflösung einer Wohnung und des Haushalts erfordert stets eine gerichtliche Genehmigung durch das Betreuungsgericht.
Ämter- und Behördenangelegenheiten
Dieser Bereich umfasst die Vertretung und Unterstützung der betreuten Person bei sämtlichen Interaktionen mit öffentlichen Einrichtungen. Dies schließt das Einreichen von Anträgen auf Sozialleistungen, die Klärung von Rentenansprüchen und das Vertreten der Interessen in behördlichen Verfahren ein, um die Rechte und Ansprüche der betreuten Person effektiv zu sichern.

Kontakt

Hier können Sie mich erreichen

Christine Hoffmann - Berufsbetreuerin

Erreichbarkeit (telefonisch):

Montag

8:00 - 16:00

Dienstag

8:00 - 18:00

Mittwoch

8:00 - 16:00

Donnerstag

8:00 - 16:00

Freitag

8:00 - 14:00